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4. August 2019

Kritik an der Streichung der Zivilklausel in NRW

Durch Neufassung des Landeshochschulgesetzes hat der Landtag in Düsseldorf kurz vor seiner Sommerpause auf Antrag der schwarz-gelben Landesregierung die „Zivilklausel“ gestrichen. Bislang hatten sich mehr als 60 Hochschulen in mehreren Bundesländern durch eine solche „Zivilklausel“ die Selbstverpflichtung auferlegt, ausschließlich für zivile und nicht für militärische Zwecke forschen. Die IPPNW sieht in dem Erhalt und der Weiterverbreitung von Zivilklauseln einen notwendigen ethischen Beitrag der Hochschulen, Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zu fördern.
 
 
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