28 Organisationen fordern ein strenges Rüstungsexportkontrollgesetz
Ein breites Bündnis von 28 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert die Mitglieder des Bundessicherheitsrates und die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien in einem Offenen Brief dazu auf, ein strenges Rüstungsexportkontrollgesetz mit einem Verbandsklagerecht zu schaffen.
Die unterzeichnenden Organisationen dringen darauf, dass das derzeit erarbeitete Rüstungsexportkontrollgesetz dem Zweck dient, das Friedensgebot des Grundgesetzes umzusetzen, Abrüstung zu fördern und menschliches Leid zu vermindern.
Dazu muss u.a. die Möglichkeit geschaffen werden, dass für jedes Land und bei Verstoß gegen jedes Kriterium des Gemeinsamen Standpunktes der EU Rüstungsexportgenehmigungen unabhängig von dem konkreten Rüstungsgut abgelehnt werden können. Die vorgesehene Möglichkeit dieses grundsatzbasierten Ansatzes bei Menschenrechtsverletzungen in Drittländern in den Eckpunkten zum Rüstungsexportkontrollgesetz wird entsprechend begrüßt, muss jedoch konsequent ausgeweitet werden.
Zudem fordern die unterzeichnenden Organisationen nachdrücklich die Einführung eines Verbandsklagerechts. Rüstungsexportgenehmigungen müssen juristisch daraufhin überprüft werden können, ob sie rechtmäßig im Rahmen des Rüstungsexportkontrollgesetzes erteilt worden sind. Ohne diese Kontrollmöglichkeit ist die Glaubwürdigkeit des Gesetzesvorhabens mehr als fraglich.
Darüber hinaus muss in dem Rüstungsexportkontrollgesetz ein Exportverbot von Kleinwaffen und leichten Waffen nach der UN-Definition verankert werden, da die derzeit angewendete EU-Definition von Kleinwaffen den größten Teil der insgesamt exportierten Handfeuerwaffen nicht erfasst.
Das Bündnis vereint eine große Gruppe der in Deutschland aktiven Zivilgesellschaft: die Friedensbewegung, Hilfs- und Entwicklungsorganisationen sowie Menschenrechts-organisationen und weitere. Sie sprechen mit einer Stimme und richten sich mit Nachdruck an die Mitglieder der Bundesregierung. Deutschland muss seinen nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen und das friedliche Zusammenleben der Völker fördern. Statt Rüstungsexporten aus europäischen Gemeinschaftsprojekten zuzustimmen, mit denen das humanitäre Völkerrecht verletzt wird, muss den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht zur Durchsetzung verholfen werden. Rüstungsexportgenehmigungen müssen die Ausnahme und nicht mehr die Regel darstellen und ihre Rechtmäßigkeit muss juristisch überprüft werden können.