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9. Mai 2007

Aktion zum Verbot von Streumunition

Ende Februar 2007 fand die Osloer Konferenz statt, auf der Vertreter von 49 Staaten über ein Verbot von Streubomben beraten haben. 46 der anwesenden Staaten (dagegen waren Polen, Rumänien und Japan, erst gar nicht anwesend waren die USA, Israel, Russland und China) sprachen sich für ein internationales Abkommen zum Verbot von Streumunition aus.

Ende Februar 2007 fand die Osloer Konferenz statt, auf der Vertreter von 49 Staaten über ein Verbot von Streubomben beraten haben. 46 der anwesenden Staaten (dagegen waren Polen, Rumänien und Japan, erst gar nicht anwesend waren die USA, Israel, Russland und China) sprachen sich für ein internationales Abkommen zum Verbot von Streumunition aus.
Vor diesem Hintergrund riefen die EU-Parlamentarier Angelika Beer (Deutschland, Grüne), Elizabeth Lynne (Großbritannien, Liberale), Véronique De Keyser (Belgien, Sozialdemokraten) und Mihael Brejc (Slowenien, Christdemokraten) eine Initiative für ein umfassendes Verbot von Streumunition ins Leben. Es wird darum gebeten, EU-Parlamentarier anzuschreiben und sie aufzufordern, bis zum Stichtag 1. Juni 2007 die Schriftliche Erklärung vom 1. März zu unterschreiben. In dieser Erklärung geht es darum, dass das Europäische Parlament a) alle Staaten auffordert, das Protokoll V des Übereinkommens über konventionelle Waffen betreffend explosive Kriegsmunitionsrückstände zu unterzeichnen (vgl. Erläuterung unten); b) alle Mitgliedsstaaten auffordert, Verhandlungen über ein neues Abkommen über Streumunition außerhalb des Übereinkommens über konventionelle Waffen zu unterstützen; c) die Kommission auffordert, dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin angemessene Finanzmittel für Räumungsvorhaben bereitgestellt werden; und d) seinen Präsidenten beauftragt, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Europarat und den Vereinten Nationen zu übermitteln.
Wenn Sie diese Initiative unterstützen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Europaparlamentarier und fordern ihn zur Unterzeichnung der Schriftlichen Erklärung vom 1. März 2007 auf. Die Namen und Anschriften der Europaparlamentarier finden Sie nach Bundesländern unterteilt auf:
http://www.europarl.de/parlament/abgeordnete/auswahl_bundesland.jsp
(Erläuterung: Ende 2003 wurde in Genf das Protokoll V der Konvention zu konventionellen Waffen verabschiedet. Es beinhaltet zwar noch keine Verbotsvorschriften in Bezug auf den Einsatz von Streumunition, verpflichtet aber die Vertragsstaaten, die nach Kriegsende ein betroffenes Gebiet kontrollieren, zur Markierung und Beseitigung von Blindgängermunition. Eine explizite Verpflichtung der Verursacher zu Hilfestellungen dabei konnte allerdings auch hier noch nicht erreicht werden. Das Protokoll fordert zudem, dass die Zivilbevölkerung unter Berücksichtigung internationaler Normen vor explosiven Kampfmittelrückständen gewarnt wird. Das Protokoll V ist im November 2006 in Kraft getreten. In Resolutionen vom 13.2.2003 und 28.10.2004 hat das Europaparlament die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, das Protokoll V zu ratifizieren und darüber hinaus auch einseitig Moratorien in Bezug auf Einsatz, Produktion und Transfer von Streumunition zu verabschieden, bis eine Verbotsregelung für Streubomben bzw. Streumunition beschlossen wird.)