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19. Februar 2012

Bericht von der Öffentlichen Anhörung des Unterausschuss Zivile Krisenprävention und Vernetzte Sicherheit

Am Montag, 6. Februar 2012 kam der UA Zivile Krisenprävention und Vernetzte Sicherheit des Deutschen Bundestages zu einer Öffentlichen Anhörung zusammen, um den Zivilen Friedensdienst auf Basis der vom BMZ beauftragten Evaluation dieses Instruments weiter zu diskutieren.

 

Von Seiten der Plattform hat Ute Finckh-Krämer (AG Lobbyarbeit) die Sitzung beobachtet und berichtet wie folgt: Diesmal sehr kurzfristig hat der Bundestagsunterausschuss Zivile Krisenprävention die Öffentlichkeit zu seiner Sitzung zum Thema "Evaluationsbericht ZFD" eingeladen. Es kamen trotzdem etwa 20 ZuhörerInnen über die MitarbeiterInnen von Abgeordneten und Fraktionen hinaus, von denen die meisten aus dem Umfeld der Plattform ZKB kamen. Als externe ExpertInnen waren eingeladen: Thania Paffenholz, die die Evaluierung durchgeführt hatte sowie Hans Jörg Friedrich (wfd) und Jürgen Deile (EED) vom Konsortium ZFD. Außerdem gab es vorbereitete Statements der für den ZFD zuständigen Referatsleiterin im BMZ, Christine Toetzke, und der Leiterin des Evaluationsreferates des BMZ, Michaela Zintl. Von den Abgeordneten waren - obwohl sie wesentlich länger als die ZuhörerInnen über Termin und Thema informiert waren – nur wenige da: Zu Beginn nur der Vorsitzende Spatz (FDP) und die Abgeordneten Weiss (CDU) und Vogler (LINKE). Nach 30 Minuten kam Edelgard Bulmahn (SPD) dazu, nach anderthalb Stunden die stellvertretende Ausschussvorsitzende Kerstin Müller (Grüne), die zu Beginn zusammen mit dem Obmann der CDU, Kiesewetter, ausdrücklich wegen anderer wichtiger Verpflichtungen entschuldigt worden war. Zusätzlich war der neue Leiter des Referats VN02 (Krisenprävention, Friedenskonsolidierung, Demokratieförderung etc. pp des AA.), Ralf Horlemann, anwesend. (...)

 

Für die Nacharbeit zur Evaluation (zu der die im Bericht erwähnten drei Arbeitsgruppen mit Vertretern der Trägerorganisationen und des BMZ inkl. der Entwicklung von Länderstrategien zu vier Pilotländern: Kolumbien – Philippinen – Palästina – Kongo gehören) wurden im Haushalt 2012 100.000 Euro aus dem ZFD-Titel "umgeschichtet". Durch eine Nachfrage von Kerstin Müller stellte sich heraus, dass davon 90.000 Euro aus einer Kürzung des Zuschusses für die Akademie für Konflikttransformation stammen.

 

Angesprochen wurde auch die Integration des ZFD-Sekretariats in die neue Servicestelle bzw. gGmbH "Engagement global" (deren einzige Gesellschafterin die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMZ ist – zu den Aufgaben von "Engagement Global"). Frau Toetzke erhofft sich davon administrative Entlastung. Gleichzeitig wurde allerdings implizit deutlich, dass die Umsetzung der Evaluationsempfehlungen nicht nur die ZFD-Entsendeorganisationen, sondern auch das Fachreferat Zeit und Kraft kosten.

 

Also wurden sowohl die Personalausstattung des ZFD-Referats im BMZ als auch die vom Konsortium "umsetzbaren" jährlichen Mittel thematisiert. Aus Sicht des Konsortiums könnten kurzfristig Projekte in einem Umfang von 50 Millionen Euro jährlich realisiert werden, Anträge in entsprechender Höhe wurden auch gestellt gestellt, bei einem Etat von 29 Millionen Euro können also bei weitem nicht alle Projekte bewilligt werden. Wobei im zuständigen Fachreferat für die im Evaluierungsbericht empfohlene stärkere inhaltliche Begleitung bei einer Aufstockung der Mittel ganz offensichtlich zusätzliches Personal nötig wäre. Was wiederum eine entsprechende politische Prioritätensetzung erfordern würde... Ein Einzelpunkt, der sich offensichtlich aus dem Zwischenbericht des Unterausschusses ergab, war die Frage, ob auch für Fachkräfte des Zivilen Friedensdienstes eine zusätzliche Absicherung bei sich evtl. erst deutlich nach ihrem Einsatz manifestierenden (insbesondere psychischen) Erkrankungen notwendig ist. Die beiden Vertreter des Konsortiums verneinten einen besonderen Bedarf für Fachkräfte des Zivilen Friedensdienstes und wiesen darauf hin, dass Fachkräfte des Zivilen Friedensdienstes unter Entwicklungshelfergesetz ihren Dienst leisten. EntwicklungshelferInnen sind über die Unfallkasse des Bundes versichert bzw. bei akutem Bedarf über die Krankenversicherung. Die Entwicklungsdienste sorgen zudem für die Begleitung von Fachkräften in besonders belastenden Situationen. Als Beispiel wurde das Begleitprogramm des Evangelischen Entwicklungsdienstes angeführt (vgl. hier).

 

Es wurde konzentriert und sachlich diskutiert, anscheinend sind sich das Konsortium ZFD und das zuständige Fachreferat im BMZ einig, dass das "Gemeinschaftswerk" ZFD weiterentwickelt werden kann und soll, und die anwesenden Abgeordneten schienen daran ebenfalls keine Zweifel zu haben.

 

Ein vom UA verfasster Bericht zur Anhörung findet sich auch auf der Bundestagshomepage.

 

Der Zwischenbericht des Unterausschusses ist hier zu finden.

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