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6. Februar 2006

Deutschland und das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention

Am 14. Dezember 2005 veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Fachtagung zum Thema 'Deutschland und das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention'. Vertreter und Vertreterinnen der Justiz- und Innenressorts von Bund und Ländern, des Bundestags, von Berufsverbänden sowie der Wissenschaft und von Nichtregierungsorganisationen diskutierten die deutsche Zeichnung und
Ratifikation des Zusatzprotokolls und die Einrichtung eines nationalen
unabhängigen Besuchsgremiums, das unangemeldet Besuche in allen
Haftorten in Deutschland durchführen soll. Den Eröffnungsvortrag hielt

Am 14. Dezember 2005 veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Fachtagung zum Thema 'Deutschland und das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention'. Vertreter und Vertreterinnen der Justiz- und Innenressorts von Bund und Ländern, des Bundestags, von Berufsverbänden sowie der Wissenschaft und von Nichtregierungsorganisationen diskutierten die deutsche Zeichnung und
Ratifikation des Zusatzprotokolls und die Einrichtung eines nationalen
unabhängigen Besuchsgremiums, das unangemeldet Besuche in allen
Haftorten in Deutschland durchführen soll. Den Eröffnungsvortrag hielt
der UN-Sonderberichterstatter gegen Folter, Professor Manfred Nowak.
Internationale Referenten und Referentinnen informierten über die
Ansätze anderer europäischer Staaten bei der Einrichtung solcher
Besuchsgremien, insbesondere über die Modelle in Österreich und der Schweiz. Die Veranstaltung machte deutlich, dass sich Bund und Länder einer Zeichnung und Ratifikation des Protokolls nicht verschließen wollen, aber noch Gesprächsbedarf über die Ausgestaltung eines effektiven, den Anforderungen des Protokolls genügenden
Besuchsmechanismus besteht.

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