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26. Dezember 2016

Deutschlands Verantwortung für den Frieden

Während in Deutschland zahlreiche Menschen Schutz vor Krieg und Not suchen, hat sich die Weltgemeinschaft in New York Ende September in der sogenannten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nicht weniger vorgenommen als Hunger und Armut zu beseitigen, den Klimawandel zu begrenzen und Kriege zu beenden. Innerhalb von 15 Jahren will die Weltgemeinschaft diese Ziele erreichen. Eine kurze Zeit für diese große Aufgabe. Das schaffen wir nur, wenn jetzt, in den ersten Jahren, weitreichende politische Entscheidungen für eine gesellschaftliche Transformation getroffen werden.

Frieden ist in drei Aspekten wesentlich für die Umsetzung der Agenda:

1. Frieden ist Voraussetzung für den Erfolg der Agenda insgesamt: Ein Blick auf die Bilanz der Millenniumsziele zeigt: Vor allem in fragilen und von Gewalt erschütterten Staaten wurden die bisherigen Entwicklungsziele massiv verfehlt. Bewaffnete Konflikte
sind Hungertreiber Nr. 1.

2. Frieden ist als eines von 17 Zielen in der Agenda verankert. So lautet Ziel 16.1. „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit deutlich zu verringern.“ Darüber hinaus finden sich friedenslogische Forderungen aber auch in vielen anderen Zielen und
Unterzielen, was den inneren Zusammenhang der Politikfelder Entwicklung, Umwelt, Klima und Frieden unterstreicht.

3. Frieden beschreibt zudem Haltung und Methoden: die zivile, also friedliche Konfliktbearbeitung kann wesentliche Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten. Als Friedenslogik beschreibt sie ein Vorgehen, das auf gemeinsame Problemlösung statt Gefahrenabwehr
setzt, auf Dialog und Globalverträglichkeit statt auf Partikularinteressen und auf Fehlerfreundlichkeit statt auf Eskalation. Dieser zivilen Friedenslogik folgt die Agenda an vielen Stellen.

Kurzum: Ein erfolgreicher, gewaltfreier Umgang mit Konflikten ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Diesem friedenslogischen Ansatz widerspricht deutsche Politik an vielen Stellen. So steht der bis dato laxe Umgang mit Waffenexporten im klaren Widerspruch zur eigenen Position Deutschlands während des SDGVerhandlungsprozesses: Dort hatte sich Deutschland für eine Einschränkung der Kleinwaffen-Proliferation ausgesprochen.

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