Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 aus friedenspolitischer Sicht
Dr. Ute Finckh-Krämer (BSV-Vorstand und ehemalige MdB) hat den aktuellen Entwurf des Bundeshaushalts 2020 mit Fokus auf den Posten für Zivile Konfliktbearbeitung analysiert:
Nach einer ersten Durchsicht ist beim Zivilen Friedensdienst (ZFD) keine Erhöhung gegenüber 2019 vorgesehen, da ist also noch Lobbyarbeit sinnvoll. Im Etat des Auswärtigen Amts (AA) sind eher leichte Erhöhungen (vermutlich Inflationsausgleich) zu finden als im Haushalt des Entwicklungsministeriums (BMZ). Inhaltlich interessant ist, dass bei "Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland" (687 32) die "Maßnahmen der internationalen Katastrophenhilfe im Ausland außerhalb humanitärer Hilfsmaßnahmen" in einen eigenen Titel (687 38) ausgegliedert wurde, aber ohne Mittel, dafür deckungsfähig zum Titel Humanitäre Hilfe. Das heißt, dass diese Maßnahmen weiter aus dem Titel "Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland" bezahlt werden, bei der Abrechnung aber im neuen Titel ausgewiesen werden.Die leichte Erhöhung bei "Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung" um gut 5 Mio € (Titel 687 34) erscheint zunächst mal erfreulich. Das relativiert sich aber schnell, wenn man die lange Liste der Punkte im sogenannten "Haushaltsvermerk" durchsieht. Da finden sich dann zwei Punkte, die bisher bei Titel 687 23 veranschlagt waren und die mit Friedensförderung nichts zu tun haben:
"Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen Überschussmaterial der Bundeswehr (außer Waffen und Munition) an Empfängerländer von Ausstattungshilfe unentgeltlich abgegeben wird." und "Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände zur Ausstattungshilfe an Dritte unentgeltlich abgegeben werden."
Das wird dann weiter spezifiziert durch "Neue Abkommen zur Ausstattungshilfe dürfen nur mit Einwilligung des Haushaltsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages geschlossen werden" und "Ausgaben in Höhe von mindestens 3 000 T€ dienen ausschließlich der Ausstattungshilfe." Diese vier Punkte waren in den letzten Bundeshaushalten Teil der Erläuterungen zu Titel 687 23.
Titel 687 23 heißt dementsprechend nur noch "Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte" (bis 2019 "Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte") und ist von 34,250 Mio € auf 10 Mio € gekürzt worden.
Wenn man also 687 23 und 687 34 aufaddiert, sind hier fast 20 Millionen gekürzt worden, und das offensichtlich leider nicht im Bereich Ausstattungshilfe. Die Demokratisierungshilfe taucht in den Anmerkungen zu 687 34 auf, es ist also nicht etwa ein neuer Titel dafür geschaffen worden.
Positiv zu vermerken ist dagegen, dass der Titel für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitungszusammenarbeit (687 27) von 30 auf 40 Mio € aufgestockt wird.