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2. Juli 2012

Friedensbildung als Aufgabe der Kirchen

Die verstärkten Bemühungen der Bundeswehr, durch Kooperationsvereinbarungen im Bildungsbereich als staatlich legitimierter Träger im schulischen Bereich Fuß zu fassen, hat die Diskussion um den Bildungsauftrag der für die Bildung verfassungsrechtlich zuständigen Bundesländer sowie der evangelischen Kirchen in der Perspektive des Leitbildes vom „gerechten Frieden“ beflügelt. Denn die Kooperationsvereinbarungen und der dahinter stehende Auftrag der Jugendoffiziere berühren unmittelbar den Auftrag der evangelischen Kirchen zur christlichen Erziehung und Gewissensbildung, zu ihrem Dienst im öffentlichen Leben sowie ihr Eintreten für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, wie sie sich aus dem konziliaren Prozess im Osten und Westen Deutschlands ergeben haben. Ohne die energische Mitarbeit der evangelischen Kirchen hätten das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach dem Grundgesetz und die Bausoldaten in der DDR nicht ihre außerordentliche Bedeutung für Friedenserziehung und Gewissensbildung erlangt. (aus der Einleitung)

 

Der Text ist in der epd-Dokumentation "Gerechter Friede - eine unerledigte Aufgabe. Zur Kritik der evangelischen Friedensethik" Nr. 26 vom 26.6.2012, herausgegeben von der Martin-Niemöller-Stiftung, erschienen.

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