Friedensorganisationen befürworten EU-Leitlinien zu Verträgen mit Israel
Pressemitteilung vom 29. Juli 2013: Angesichts der formellen Vorbereitung neuer Friedensgespräche zwischen der Palästinensischen Autonomiebehörde und der israelische Regierung heben drei deutsche friedenspolitische Nichtregierungsorganisationen die zukünftige positive Rolle der Leitlinien der EU vom 19. Juli 2013 hervor, die die von Israel besetzten Gebiete von Förderung ausschließen. Kritisch werten sie die fortgesetzte Zulassung der Importe von Siedlungsprodukten in die EU.
Dies trage zur Unterstützung und Aufrechterhaltung der Siedlungen bei und laufe dem Ziel der Leitlinien zuwider. Die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), die Nahostkommission des Internationalen Versöhnungsbundes (Deutscher Zweig) und die Nahost-Kommission der internationalen katholischen Friedensbewegung pax christi (Deutsche Sektion) sehen die EU-Leitlinien und einen Konsumverzicht als unterstützende Maßnahmen für die zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde beginnenden Friedensverhandlungen, die hoffentlich bald zu einem Ende der Besatzung führen. Sie raten im Sinne eines kritischen Konsumverhaltens und im Einklang mit geltenden Menschenrechts- und Völkerrechtsstandards dazu, auf den Kauf israelischer Siedlungsprodukte aus den durch Israel völkerrechtswidrig besetzten Gebieten zu verzichten. Dafür bedarf es einer deutlichen Herkunftsbenennung.
Eine Hilfe wäre die Umsetzung der von EU-Mitgliedsstaaten geforderten Kennzeichnung von Siedlungsprodukten, wofür die EU schon länger eine "Orientierungshilfe" in Aussicht gestellt hat. Die Kennzeichnung böte den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU die Möglichkeit zu erkennen, ob angebotene Waren aus den völkerrechtswidrigen Siedlungen oder aus dem Kernland Israel mit den Grenzen von vor 1967 stammen.
Mit den neuen Leitlinien der Europäischen Union "über die Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzinstrumente ab 2014" will sie gewährleisten, dass - im Einklang mit geltendem Völkerrecht - ihre Standpunkte und Verpflichtungen bezüglich der seit Juni 1967 besetzten Gebiete (Westjordanland, Golanhöhen, Ostjerusalem und Gaza-Streifen) beachtet werden. Die Leitlinien stellen klar, dass die EU Israels Souveränität über die Golanhöhen, den Gazastreifen und das Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalems nicht anerkennt und diese Gebiete "nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets" betrachtet. Konkret führt das dazu, dass z.B. mit der EU ausgehandelte Bedingungen für finanziell geförderte Entwicklungsprojekte für diese Gebiete keine Anwendung finden sollen.
Kritisch werten die Organisationen, dass weiterhin der Import von Siedlungsprodukten in die EU zugelassen ist - wenn auch ohne Zollvergünstigung -, was zur Unterstützung und Aufrechterhaltung der Siedlungen beiträgt und dem Ziel der Leitlinien vom 19. Juli 2013 zuwiderläuft.