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29. April 2009

Gesetz zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention

Das 'Gesetz zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention' (Drucksache 16/12595) ist ein wichtiges Gesetz zur Absicherung von Personal für die zivile Konfliktbearbeitung. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Sekundierung von deutschem Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur Krisenprävention, Festlegung von Mindeststandards in den Sekundierungsverträgen für die finanzielle und soziale Absicherung der Zivilpersonen während und nach Ende des Einsatzes. Es gilt nicht für Entwicklungshelfer und Beschäftigte des THW.

Das 'Gesetz zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention' (Drucksache 16/12595) ist ein wichtiges Gesetz zur Absicherung von Personal für die zivile Konfliktbearbeitung. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Sekundierung von deutschem Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur Krisenprävention, Festlegung von Mindeststandards in den Sekundierungsverträgen für die finanzielle und soziale Absicherung der Zivilpersonen während und nach Ende des Einsatzes. Es gilt nicht für Entwicklungshelfer und Beschäftigte des THW.
Das Sekundierungsgesetz wird noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden.

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