Mediationsgesetz stärkt außergerichtliche Konfliktbeilegung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 27.06.2012 einen Kompromiss im Streit um die Novellierung des Mediationsgesetzes erzielt. Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Die Bezeichnung Mediator soll künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten bleiben.
Am 28.06.2012 hat der Bundestag die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/10102) zum Mediationsgesetz angenommen. Der Bundesrat hat am 29.06.2012 beschlossen (BR-Drs. 377/12(B)), gegen das vom Bundestag beschlossene Mediationsgesetz (BR-Drs. 377/12) keinen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 GG einzulegen.
Quelle: beck-aktuell Gesetzgebung