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4. November 2019

Öffentliche Sitzung des Unterausschusses Zivile Krisenprävention zur Umsetzung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“

Zwei Jahre nach Veröffentlichung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ im Juni 2017 stellte der Unterausschuss Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Vernetztes Handeln in einer seiner (teil-)öffentlichen Sitzungen am 21.10.2019 die Frage nach dem aktuellen Stand der Umsetzung.

Wie genau es um diese Umsetzung bestellt ist und wie sie bewertet werden muss, ist für die Zivilgesellschaft eine schwer zu beantwortende Frage, ist die Informationslage - nicht nur aufgrund der veränderten Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament - doch deutlich erschwert.Einzelne Prozesse und Maßnahmen sind gut dokumentiert und werden öffentlichkeitswirksam aufgearbeitet, und auch Rüdiger König, Leiter der Abteilung Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, stellte im Berichtsteil Bundesregierung insbesondere die mittlerweile etablierten ressortgemeinsamen Prozesse und Instrumente heraus. In der Tat scheinen sich die im Ressortkreis vertretenen Ministerien eine gegenseitige Offenheit erarbeitet zu haben, die in dieser Form vor einigen Jahren noch nicht vorstellbar gewesen wäre. Initiativen zur verbesserten Zusammenarbeit im Bereich der Krisenfrühwarnung und der gemeinsamen Ausbildung von Nachwuchskräften im Bereich Fragile Staatlichkeit sowie die Erarbeitung der ressortgemeinsamen Strategien sind Zeugnis dieser Kooperation.  

Unklar bleibt jedoch weiterhin, ob und an welchen Stellen die Leitlinien zu einer Änderung der Politik geführt haben. Sie stellen als Wertekompass zwar eine deutliche Verbesserung der friedenspolitischen Orientierung dar, doch wie es zwei Jahre später um die Umsetzung von Prävention und zivilen Maßnehmen steht, lässt sich schwer erkennen.

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