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29. Juli 2019

Rüstungsexportkontrolle – Menschenrechtsinstitut sieht weiteren Reformbedarf

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die Bundesregierung den Export von Kleinwaffen in Drittländer künftig grundsätzlich nicht mehr genehmigen will. "Kleinwaffen richten in bewaffneten Konflikten oft besonders großen Schaden an; den illegalen Handel mit ihnen und ihre Weiterverbreitung können Staaten nicht kontrollieren", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts.

Die eigentlich notwendige Reform der Entscheidungsgrundlagen für Rüstungsexporte sei mit der Überarbeitung jedoch nicht gelungen. Das Bundeskabinett hatte am 26. Juni strengere Regeln für den Export deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter beschlossen. Vorgesehen ist ein Verbot der Lieferung von Kleinwaffen an Länder außerhalb der Nato und der EU. Zudem soll der Verbleib exportierter Waffen besser kontrolliert werden.

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