Sexualisierte Gewalt bekämpfen - Flüchtlinge schützen
Forum Menschenrechte - Pressemitteilung - 21. Januar 2016 - Die sexualisierte Gewalt, die zahlreiche Männer, in ihrer Mehrheit angeblich nordafrikanischer Herkunft, am Silvesterabend auf der Kölner Domplatte gegen Frauen ausgeübt haben, hat eine breite und aufgeregte Debatte in Politik und Zivilgesellschaft ausgelöst. Rechtsextreme Gruppen und Politiker_innen etablierter Parteien nehmen diese Übergriffe zum Anlass, Verschärfungen im Asylrecht, z.B. schnellere Abschiebungen, zu fordern. Sie befördern damit die Bereitschaft zu rassistischer Hetze und Angriffen auf Flüchtlinge, deren Unterkünfte, Migrant_innen und auf Menschen nicht weißer Hautfarbe.
Das FORUM MENSCHENRECHTE, ein Netzwerk von über 50 deutschen Menschenrechtsorganisationen, erklärt hierzu, dass die Rechte von Frauen nicht gegen die Rechte von Flüchtlingen ausgespielt werden dürfen. Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) belegen, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur und auch nicht vornehmlich von Männern mit Migrationshintergrund ausgeht. Das bestätigen auch Untersuchungen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und eine Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Demnach ist sexualisierte Gewalt gegen Frauen in Europa ein alltägliches Verbrechen, das weitgehend im häuslichen und familiären Umfeld stattfindet.
In diesem Zusammenhang mahnt das FORUM MENSCHENRECHTE an, die seit langem anstehende Reform des Sexualstrafrechts nunmehr zügig anzugehen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt seit Mitte 2015 im Bundeskanzlerinnenamt, wurde aber erst Ende Dezember 2015 den zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Stellungnahme zugeleitet.
Henny Engels, Sprecherin der AG Frauenrechte des Forums, erklärt hierzu „Bisher wird Gewalt gegen Frauen nicht konsequent genug verfolgt und geahndet; das Strafrecht weist erhebliche Schutzlücken auf. Deutschland muss endlich das Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (Istanbul Konvention) unterzeichnen. Der vom Bundeministerium der Justiz (BMJV) vorgelegte Referentenentwurf entspricht dessen Anforderungen nicht. Unbestritten sind mit dem Entwurf Verbesserungen verbunden. Anders als die Konvention fordert, stellt er jedoch nicht sicher, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als sexualisierte Gewalt zu werten und zu verfolgen sind. Die Neuregelung des Sexualstrafrechts muss dem Anspruch „Nein heißt Nein" Genüge tun. Bei der Strafverfolgung darf die Herkunft der Täter keine Rolle spielen."