Syrien: Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen
Amnesty International - Pressemitteilung - 14.03.2017 – Am 15. März jährt sich der Beginn des Aufstandes in Syrien. Seit März 2011 haben syrische Sicherheitskräfte Zehntausende Menschen willkürlich festgenommen und inhaftiert, verschwinden lassen, misshandelt, gefoltert und getötet. „Sechs Jahre nach Beginn des bewaffneten Konflikts in Syrien ist es der internationalen Gemeinschaft noch nicht gelungen, den fortwährenden massiven Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“, kritisiert Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. „Millionen Menschen, die unter Gewalt und Verfolgung leiden, warten weiterhin auf wirksamen Schutz. Überlebende von Folter und Misshandlung haben ebenso wie die Familien von ‚Verschwundenen‘ ein Recht darauf, zu erfahren, wer für die Verbrechen verantwortlich ist.“
Bisher scheiterten Versuche, Untersuchungen an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen oder ein Sondertribunal einzurichten, am Veto von Russland und China. Im Dezember 2016 hatte die UN-Generalversammlung deshalb einen neuen unabhängigen internationalen Mechanismus geschaffen, um die Untersuchung und Strafverfolgung der seit 2011 begangenen schweren Menschenrechtsverbrechen in Syrien zu unterstützen. „Angesichts der Blockadehaltung von Russland und China gilt
es, diplomatische Bemühungen um eine internationale Gerichtsbarkeit für Syrien zu verstärken. Ein Ende der Straflosigkeit sollte wichtiger Bestandteil der laufenden Friedensverhandlungen in Genf sein“, so Beeko. „Die UN-Mitgliedstaaten und auch Deutschland sollten zudem den kürzlich eingerichteten internationalen Mechanismus finanziell unterstützen und dazu beitragen, eine zukünftige Strafverfolgung vorzubereiten.“
Mit Hilfe des Völkerstrafgesetzbuches können Verfahren auch in Deutschland angestrengt werden. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin hat Anfang März gemeinsam mit Folterüberlebenden und Juristen aus Syrien Strafanzeige gegen hochrangige Funktionäre der syrischen Geheimdienste gestellt. „Die Strafanzeige von Folterüberlebenden
mit dem ECCHR gegen Vertreter der Assad-Regierung sowie laufende Gerichtsverfahren gegen Mitglieder bewaffneter Gruppen sind wichtige Schritte für ein Ende der andauernden Straflosigkeit in Syrien. Es ist jetzt an der deutschen Justiz, ein überfälliges Zeichen für Recht und Gerechtigkeit zu setzen und zu einer Aufklärung der Verbrechen beizutragen, insbesondere solange internationale Gerichte nicht aktiv werden können. Der Generalbundesanwalt muss hierfür mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden“, so Beeko.
Aktuelle Amnesty-Berichte zur Menschenrechtssituation in Syrien sind unter bit.ly/Amnesty_Syrien zu finden.