Sind die überarbeiteten Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern tatsächlich „restriktiver“?
Das Bonn International Center for Conversion (BICC) hat die überarbeiteten Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern kommentiert:
Am 26. Juni 2019 aktualisierte das Kabinett die „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“. Max Mutschler (BICC) und Simone Wisotzki (HSFK) begrüßen dabei „kleinere Fortschritte in der deutschen Rüstungsexportpolitik“. Gleichzeitig befürchten die Autoren in ihrem Kommentar, dass die Passagen zur Erleichterung der Europäischen Rüstungskooperation dazu herangezogen werden, um die deutsche Rüstungsexportkontrolle mittels europäischer Rüstungskooperation auszuhebeln.
Die Bundesregierung beschreibt ihre Rüstungsexportpolitik regelmäßig als „restriktiv“, obwohl sie immer wieder auch Rüstungsexporte an autoritäre Regime und in Spannungsgebiete genehmigt. Vergangene Woche hat sie nun nach 19 Jahren veränderte Politische Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern veröffentlicht. Zuletzt hatte die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer die Politischen Grundsätze an ihre politischen Ziele angepasst. Die Politischen Grundsätze ergänzen die deutsche Gesetzgebung – und hier vor allem das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Sie sind nur politisch verbindlich, spiegeln jedoch die Vorstellungen der jeweiligen Regierungen wider. In der vorliegenden, nunmehr 4. Fassung der Politischen Grundsätze, findet sich als neue Ausrichtung vor allem die Frage des Umgangs mit europäischer Rüstungskooperation.