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27. Juni 2004

UNFOR 2007 - Kampagne zu Reform und Stärkung der Vereinten Nationen

Es geht um die Umsetzung des Friedensgebots im Grundgesetz! Von deutschem Boden soll und kann Frieden ausgehen. Das ist der Grundgedanke. Und warum eigentlich nicht? Obwohl wenig bekannt, sind die völkerrechtlichen Voraussetzungen dafür bereits gegeben. Die Bundesrepublik kann im Rahmen und im Einklang mit der UNO-Charta den Anstoß geben und umfassende Veränderungen bewirken. Wie soll das gehen? Zunächst einmal muss ein großes Missverständnis beseitigt werden, das leider immer noch in der Friedensbewegung kursiert. Die UNO hat kein Gewaltmonopol! Man kann ihr also auch kein Gewaltmonopol \'zurückgeben\', sozusagen indem man es den Amerikanern wieder wegnimmt, weil sie nie eins hatte – obwohl dies in der UNO-Charta vorgesehen ist! Die Charta und zahlreiche Verfassungen weisen aber einen Weg bzw. Mechanismus auf, wie die UNO ein Gewaltmonopol errichten kann, um allgemeine und umfassende Abrüstung und die friedliche Streitbeilegung - beides waren bereits Ziele der Haager Friedenskonferenzen, 1899 und 1907 - durchzusetzen. Die Bundesrepublik kann die Initialzündung vollbringen, um das Sicherheitssystem der Vereinten Nationen zu \'starten\'. Was ist das Sicherheitssystem der Vereinten Nationen? (Auszug aus dem UNFOR-Brief)