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3. Januar 2018

Die Vereinten Nationen und ihre Partnerorganisationen

Nach den Erfahrungen von Ruanda, Somalia und Jugoslawien sowie dem daran anschließenden Rückzug vieler westlicher Unterstützer in die Passivität wurde die Überforderung des UN-Systems im Umgang mit globalen Herausforderungen immer offensichtlicher. Schließlich standen die Vereinten Nationen Anfang der 2000er Jahre am Scheideweg zwischen Bankrott und Erneuerung (Annan 2003). Die Organisation wählte den Weg der Erneuerung und rückte den Bedarf nach partnerschaftlicher Zusammenarbeit stärker in den Fokus. Fortan wurde die Zusammenarbeit – im Sinne einer Aufgaben‐ und Lastenteilung – zwischen den Vereinten Nationen und anderen Organisationen im internationalen System propagiert.

Die gesamte Bandbreite der UN-Politikfelder, insbesondere die Bereiche Frieden und Sicherheit, Menschenrechte sowie Umwelt und Entwicklung, werden mehr und mehr partnerschaftlich organisiert und stehen im Fokus des kommenden Forschungskolloquiums. Im Sicherheitsbereich öffnet beispielsweise das in seiner Reichweite umstrittene Kapitel VIII der UN-Charta das Tor für gemeinsame Bemühungen, welches es anderen Organisationen erlaubt, mit den Vereinten Nationen in kollaborativen und kooperativen Austausch zu treten. Bereits im Jahr 2000 unternahm die Europäische Union den Versuch, sich durch eine Partnerschaft auf Augenhöhe als neuer sicherheitspolitischer Akteur und „Burden Sharer“ der Vereinten Nationen zu positionieren. Auch die NATO trat mit den Vereinten Nationen in Kontakt, um zumindest auf Ebene der Sekretariate stärker zusammenzuarbeiten. Eine der intensivsten Kooperationen besteht mit afrikanischen Regionalorganisationen wie der Afrikanischen Union, der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika und der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft. Diese Kooperationen umfassen sowohl politische als auch finanzielle Maßnahmen. Neben den sich stetig weiterentwickelnden Beziehungen mit Regionalorganisationen öffnen sich die Vereinten Nationen auch für nichtstaatliche Akteure wie Expert/-innengruppen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die nicht nur auf den großen Weltkonferenzen und im Wirtschafts- und Sozialrat, sondern auch im Sicherheitsrat mehr und mehr Gehör finden. Entwicklungen wie die sogenannte Schutzverantwortung (R2P), aber auch die neuen Nachhaltigkeitsziele oder die Bemühungen der UN hinsichtlich des Gender Mainstreamings wären ohne den partnerschaftlichen Einfluss führender NGOs kaum vorstellbar.

Dabei stellt sich die Frage, wo die Vereinten Nationen mit ihrem Aufruf für mehr Kooperation nach über einem Jahrzehnt stehen und wie der partnerschaftliche Umgang mit globalen Herausforderungen konkret abläuft.

Mögliche Fragestellungen sind:

· Wie ist die Kooperation zwischen den Vereinten Nationen und den jeweiligen Partnerorganisationen völkerrechtlich legitimiert?

Welche (zusätzlichen) Regeln und Normen haben sich im Laufe der Partnerschaften entwickelt?

· Wie lässt sich die Entstehung dieser Partnerschaften erklären?

· Wie funktioniert die Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen sowie nicht-staatlichen Akteuren ?

· Wie werden diese Partnerschaften in verschiedenen Politikfeldern ausgestaltet, kollaborativ, kooperativ oder gar rivalisierend?

· Was können diese Partnerschaften leisten bzw. wo liegen ihre Grenzen?

· In welchen Politikfeldern sind Partnerschaften besonders stark bzw. besonders schwach ausgeprägt?

· Welchen Einfluss hat die zunehmende Einbindung nicht-staatlicher Akteure auf die Normgenese und die Einstufung als Völkerrechtssubjekt?

· Wie lassen sich die unterschiedlichen Kooperationen hinsichtlich der Legitimationsfragen der Diskurse um Global Governance, Internationale Öffentliche Gewalt, Global Administrative Law u.a. bewerten?

· Wie steht es um die Rechtsbindung, aber auch den faktischen Schutz, insbesondere bzgl. der Menschenrechte, bei der Übertragung staatlicher Aufgaben in den inter- und transnationalen Bereich?

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