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26. Juni 2017

Vorrang zivilen Engagements in Krisen und Konflikten eine Frage der Möglichkeiten - Bundesregierung findet keine Antwort auf diese Herausforderung

Pressemitteilung - Plattform Zivile Konfliktbearbeitung - 16. Juni 2017 (Köln) - "Wo immer möglich geben wir zivilen Maßnahmen der Konfliktlösung den Vorrang." Mit solchen und ähnlichen Leerformeln überbrückt die Bundesregierung in ihren neuen Leitlinien "Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern" die bestehenden Widersprüche zwischen einer zivil ausgerichteten Außenpolitik und einer militärisch gestützten Sicherheitspolitik. "Aus dem mühsam in den letzten Jahren entwickelten 'Vorrang für Zivil'" so die Geschäftsführerin der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung, Christiane Lammers, ist nun ein 'Vorrang für Prävention' geworden.

"Die Erfahrung, dass Militäreinsätze oft zu einer größeren Instabilität, zu Gewalteskalation und Verletzung der Menschenrechte führen, wird“, so Christiane Lammers, „in dem neuen Dokument nicht reflektiert. Mutig wäre hier gewesen, durchgängig, d.h. auch für die militärischen Einsätze, eine unabhängige Evaluation zu vereinbaren und auf dieser Grundlage klare Handlungsoptionen auszubauen.“

Abrüstungsnotwendigkeiten werden, wenn überhaupt, nur bei Anderen gesehen. Diese Haltung mündet in dem Bekenntnis zum Ziel einer nuklearfreien Welt, aber die Notwendigkeit zu nuklearer Abschreckung bestünde fort, „solange nukleare Waffen ein Mittel militärischer Auseinandersetzungen sein könnten“. Was für ein friedenslogischer Widerspruch!

Die Geschäftsführerin der Plattform weiter: „Wie inzwischen in fast allen Regierungsdokumenten werden die Konfliktursachen durchaus realitätsnah umrissen. Wenig adäquat sind jedoch die Vorschläge, wie damit umzugehen ist: Außen vor bleiben vor allem konkrete Ansätze, die die Eigeninteressen Deutschlands dort problematisieren, wo sie konfliktverschärfend wirken. Es gibt kein Signal, dass die Bundesregierung z.B. bereit ist, Wirtschaftsinteressen zugunsten des Leitbilds einer gerechteren Weltwirtschaft hinten an zu stellen.“

Obwohl im Konsultationsprozess an vielfacher Stelle insbesondere die Notwendigkeit der Bearbeitung der gesellschaftlichen Konfliktursachen, u.a. durch neue Strukturen und Verfahren zur Beteiligung der lokalen Bevölkerung, erörtert wurde, wird in den Leitlinien hier kein Akzent gesetzt. Konkret neu ist einzig der für Mediationsverfahren verbindlichere Rahmen, auch für den diplomatischen Dienst, was sehr zu begrüßen ist. Merkwürdigerweise bleibt das Lob für den Zivilen Friedensdienst ohne jedwede Konsequenz. So wie das gesamte Dokument leider keine konkreten Zielvorgaben und haushaltsbezogene Konsequenzen beinhaltet.

„Wichtig ist nun“, so Christiane Lammers, „dass nach den Bundestagswahlen die neue Bundesregierung und das Parlament diese Leerstellen füllen. Wer wie die Bundesregierung auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft hofft, wird gerade in den bevorstehenden Wahlkampfzeiten Einiges dafür tun müssen, damit die öffentliche Debatte weniger von Fluchtursachenbekämpfung und Gefahrenabwehr als viel mehr von Friedensförderung und Menschenrechtsverantwortung geprägt wird.“

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