Zentrale Regelungen im Asylpaket II sind menschenrechtswidrig
Die extreme Verkürzung des Verfahrens sowie die eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine ablehnende Entscheidung sind nicht mit den grund- und menschenrechtlichen Anforderungen an ein faires Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vereinbar. Eine angemessene und unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung kann in den Aufnahmezentren aufgrund der hohen Anzahl der Betroffenen und der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Residenzpflicht kaum gewährleistet werden. Verfahrensgarantien, wie sie auch in der EU-Asylverfahrensrichtlinie vorgesehen sind, der Zugang zu Rechtsberatung und Sprachmittlung werden dadurch unterlaufen.
Die Schnellverfahren in 'besonderen Aufnahmeeinrichtungen' mit verkürzten Fristen für Rechtsbehelfe würden auch die Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen, darunter Traumatisierte, verletzen. Sie wirken sich besonders auf Frauen aus, die geschlechtsspezifische Verfolgung erlebt haben und dies in einer Anhörung beim BAMF vortragen müssen.
Würde der Gesetzentwurf unverändert vom Gesetzgeber verabschiedet, würden auch das Recht auf Familienleben verletzt und menschenrechtliche Garantien außer Kraft gesetzt, die vor Abschiebung bei Lebensgefahr schützen."