Bundesjugendring zur Einigung beim Wehrdienstmodernisierungsgesetz
Die Regierungsparteien haben sich am 13. November 2025 auf ein Wehrdienstmodernisierungsgesetz geeinigt, das trotz grundsätzlicher Freiwilligkeit weiterhin verpflichtende Elemente wie die flächendeckende Musterung aller jungen Männer ab Jahrgang 2008 vorsieht – ein Vorgehen, das der Bundesjugendring bereits in seiner Stellungnahme und der Anhörung klar kritisiert hat. Künftig sollen an NATO-Verpflichtungen orientierte Zielmarken den Personalbedarf der Bundeswehr bestimmen; werden sie verfehlt, könnte der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht samt möglichem Losverfahren beschließen, was der Bundesjugendring als weder gerecht noch demokratietheoretisch vertretbar bewertet.
