Dammbruch mit ungeahnten Folgen?
Die Verwirklichung der US-Pläne für eine National Missile Defense (NMD) werden früher oder später zur Aufkündigung des Anti Ballistic Missile Treaty (ABM-Vertrag) führen. Daher ist es wichtig, sich die Stellung des ABM-Vertrages im Geflecht der internationalen Vereinbarungen zu Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung genauer vor Augen zu führen.
In den letzten Jahrzehnten ist ein vielfältiges Geflecht von Vertragswerken entstanden, das durch gegenseitige Verstärkung eine Gesamtstabilisierung der prekären weltweiten Rüstung im Bereich von Massenvernichtungswaffen realisiert. Auf der Seite der Nichtweiterverbreitung finden sich der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV) mit seinen weiteren Regelwerken und das Missile Technology Control Regime (MTCR). Daneben steht der Comprehensive Testban Treaty (CTBT), der bereits eine rüstungskontrollpolitische Komponente enthält. Ähnliches würde gelten, wenn der angestrebte Cutoff-Vertrag abgeschlossen wäre, der die Produktion von spaltbaren Materialien für Waffenzwecke unterbinden soll. Auf der Seite der Abrüstung finden sich die bekannten Vertragswerke zur strategischen Abrüstung, wie die START-Verträge, sowie die älteren Vereinbarungen aus dem SALT-Prozess. Ebenso findet sich hier der Vertrag zum Bann der Mittelstreckenraketen (INF) und die B- und C-Waffenkonvention. Eines Tages wird hier auch eine Nuklearwaffenkonvention auftauchen, die sich allerdings noch nicht im Aushandlungsprozess befindet. In der Mitte dieses Bildes würde sich unter dem Stichwort Rüstungskontrolle mit Ausstrahlung zur Abrüstung und zur Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen der ABM-Vertrag lokalisieren lassen.