Kein Asyl für Kriegsdienstverweigerer
Die Verfolgung von Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern gilt in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in anderen westeuropäischen Ländern nicht als Asylgrund.
Über Jahre hinaus hatten wir einen russischen Kriegsdienstverweigerer unterstützt. Er floh 1991 aus Russland, zu einer Zeit, als es dort keinerlei Möglichkeit zur Verweigerung des Kriegsdienstes gab. Den paradoxen gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragend, erschien ihm ein Studium an einer Militärhochschule am ehesten geeignet, der Ableistung des Militärdienstes zu entgehen. Nach kritischen Äußerungen im Institut erhielt er dennoch eine Einberufung und entschloss sich, gemeinsam mit seiner Familie nach Deutschland zu fliehen. Bei der Asylantragstellung wurde er aufgefordert, in drei verschiedenen Räumen Stempel abzuholen. Tatsächlich wurde er in diesen Räumen von westlichen Geheimdiensten befragt. Insbesondere der amerikanische Geheimdienst wollte nähere Auskunft über das Institut, in dem er zuletzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war.