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23. November 2020

Flucht vor Wehrdienst kann Asylgrund sein

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, wonach eine Flucht vor dem Wehrdienst in Syrien ein Asylgrund sein kann. „Das zeigt, das das Verhalten vieler deutscher Behörden und Gerichte, Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus Kriegsgebieten ein Asylrecht zu verweigern, nicht mit den europäischen Menschenrechten im Einklang steht", meint Wolfgang Buff, einer der Sprecher der EAK, zu dem EuGH-Urteil. In vielen Fällen sei die Verweigerung des Militärdienstes gewiss Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugungen oder habe seinen Grund in der Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen, heißt es in dem Urteil (Rechtssache C-238/19).

Pressemitteilung (PDF)