23. November 2020
Flucht vor Wehrdienst kann Asylgrund sein
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, wonach eine Flucht vor dem Wehrdienst in Syrien ein Asylgrund sein kann. „Das zeigt, das das Verhalten vieler deutscher Behörden und Gerichte, Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus Kriegsgebieten ein Asylrecht zu verweigern, nicht mit den europäischen Menschenrechten im Einklang steht", […]